Ergänzende Lagerordnung für Mitarbeiter:
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Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
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Raucherinsel beim langen Bungalow des Vorbereitungstreffen
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Keine Wasserpfeife (Shisha)
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Das Rauchen auf das absolut "Notwendige" beschränken (wirklich nur, wenn die Lunge auf dem letzten Loch pfeift)
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Lagerfeuergruppe erst wenn alle Kids im „Bett" sind und Ruhe im Lager ist
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Nachtruhe für MA spätestens 02.00
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max. 6 Jungscharler zur 1. Nachtwache
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Bessere Einhaltung der Nachtruhe (Lärm durch MAH und Jungscharler der 1. Nachtwache)
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Nachtwache: regelmäßige Rundgänge (mind. alle 20 min)
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Jungscharler nicht allein auf Rundgang
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generell mind. ein 21-jähriger in jeder Nachtwache
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Vermeidung von Grüppchenbildung
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Kein Barfußlaufen
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Kein freier Oberkörper
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keine aufreizende Kleidung (Hotpants, sehr tiefe Ausschnitte, verlängerter Gürtel ;-)
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Keine männlichen MA ins Mädchenzelt und umgekehrt
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Umsetzung des Seminars "sichere Gemeinde" (gegenseitiges Massieren etc.)
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Alkohlverbot auf dem Jungscharlager
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Abmeldung bei der Lagerleitung beim Verlassen des Lagergeländes zu privaten Zwecken
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Die Anweisungen der Lagerleitung sind bindend (Lagerleitung: 1. Helmar und Rebecca, 2. Torsten)